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Dienstfreistellung COVID-Risikopatienten

Wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ein nach dem 06.05.2020 ausgestelltes COVID-19-Attest vorlegt, hat er grundsätzlich Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, außer

  • der Arbeitnehmer kann die Arbeitsleistung im Home-Office erbringen oder
  • die Arbeitsbedingungen in der Arbeitsstätte können durch geeignete Maßnahmen so gestaltet werden, dass eine Ansteckung mit COVID-19 mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
  • Nach derzeitiger Rechtslage kann die Freistellung bis längstens 31.12.2020 dauern.
  • Eine wegen Inanspruchnahme der Dienstfreistellung ausgesprochene Kündigung kann der Arbeitnehmer bei Gericht anfechten.

 

Der Dienstgeber hat gegenüber der ÖGK einen Erstattungsanspruch. Die Details zur Erstattungsregelung finden Sie unter:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.859720&portal=oegkdgportal

 

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