Dienstfreistellung COVID-Risikopatienten
Wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ein nach dem 06.05.2020 ausgestelltes COVID-19-Attest vorlegt, hat er grundsätzlich Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, außer
- der Arbeitnehmer kann die Arbeitsleistung im Home-Office erbringen oder
- die Arbeitsbedingungen in der Arbeitsstätte können durch geeignete Maßnahmen so gestaltet werden, dass eine Ansteckung mit COVID-19 mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
- Nach derzeitiger Rechtslage kann die Freistellung bis längstens 31.12.2020 dauern.
- Eine wegen Inanspruchnahme der Dienstfreistellung ausgesprochene Kündigung kann der Arbeitnehmer bei Gericht anfechten.
Der Dienstgeber hat gegenüber der ÖGK einen Erstattungsanspruch. Die Details zur Erstattungsregelung finden Sie unter:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.859720&portal=oegkdgportal