Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): Zahlungserleichterungen für Betriebe mit Betretungsverbot
Die Zahlungserleichterungen der ÖGK für Betriebe, die von Betretungsverboten betroffen sind, können sowohl von direkt betroffenen Betrieben als auch von indirekt betroffenen Betrieben (z.B. Zulieferer eines Hotels) in Anspruch genommen werden. Beachten Sie bitte, dass Beiträge für Mitarbeiter in Kurzarbeit nicht gestundet werden können. Für diese gelten Sonderregelungen bei den Zahlungsfristen.
Nähere Details zu den neuen Regelungen finden Sie auf der Homepage der ÖGK:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.862668&portal=oegkdgportal