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Härtefallfonds - erforderliche Unterlagen, Förderbedingungen

Die Beantragung des Härtefallfonds wird voraussichtlich heute (27.03.2020) ab 17 Uhr möglich sein. Die Beantragung ist bis 31.12.2020 möglich. Der Fonds ist lt. Regierungsaussagen betraglich nicht begrenzt.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Der Härtefall-Fonds bringt einen Zuschuss, der auch später nicht zurückgezahlt werden muss und besteht aus zwei Phasen: 

Phase 1 – Soforthilfe (Antragstellung ab 27.03., 17:00 Uhr)

Nettoeinkommen zwischen EUR 5.527,92 p.a. und EUR 6.000,-- p.a.: Zuschuss von EUR 500,--

Nettoeinkommen ab EUR 6.000,-- p.a.: Zuschuss von EUR 1.000,--

Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von EUR 500,--.

Phase 2 (genaue Kriterien und Zeitpunkt sind seitens Regierung noch in Ausarbeitung):

Der Zuschuss wird max. EUR 2.000 pro Monat auf maximal 3 Monate betragen.

Der Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße.

Der Steuerbescheid muss zumindest für das Steuerjahr 2017 oder jünger vorliegen.

 

Unterlagen, die Sie vorbereiten können:

  • Ihre Zugangsdaten für das WKO-Benutzerkonto, falls vorhanden. 
    Hinweis: Anmeldung ist auch ohne WKO-Benutzerkonto möglich.
  • Ihre persönliche Steuernummer  
  • Ihre KUR ODER GLN:
    Die KUR ist Ihre Kennziffer des Unternehmensregisters. Sie finden diese im eigenen Account des Unternehmensserviceportals (USP). Nach dem Login im Unternehmensserviceportal klicken Sie im Block „Mein USP“ auf „Unternehmensdaten anzeigen“.
    Auch Ihre Global Location Number (GLN) finden Sie im Unternehmensserviceportal in Ihren Unternehmensdaten oder öffentlich unter  https://firmen.wko.at
  • Als Freier Dienstnehmer müssen Sie weder KUR noch GLN eintragen. 
  • Ihren Personalausweis, Reisepass oder Führerschein 

 

Voraussetzungen für die Förderung

Zulässige Förderungswerber

  • Einpersonenunternehmer (EPU)
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-äquivalente Arbeitnehmer beschäftigen
  • Neue Selbständige (Vortragende, Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten)
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)
  • Erwerbstätige Gesellschafter (Gesellschafter–Geschäftsführer), die nach dem GSVG/FSVG pflichtversichert sind
  • Freie Dienstnehmer

 

Förderbedingungen:

  • Unternehmensgründung bereits vor dem 31.12.2019

  • Sitz oder Betriebsstätte in Österreich

  • Von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19 betroffen:
    • nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken oder
    • von einem behördlich angeordneten Betretungsverbot betroffen
    • Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres
  • Das Einkommen des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres darf vor Steuern und Sozialversicherungsabgaben maximal 80% der jährlichen Höchstbeitragsgrundlage, das sind auf Basis der Werte 2019 € 58.464,--, auf Basis der Werte 2020 EUR 60.144,-- (Basis noch nicht geklärt).

  • Es muss eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung vorliegen (Einkünfte von zumindest EUR 5.527,92 p.a. )

  • Neben den Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit darf man keine weiteren Einkünfte (alle Einkunftsarten) über der Geringfügigkeitsgrenze von monatlich € 460,66 haben.

  • keine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung

  • kein Anspruch auf Leistungen aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID–19 Auswirkungen

  • Keine weiteren Förderungen in Form von Barauszahlungen durch Gebietskörperschaften, die der Bekämpfung der Auswirkungen von COVID-19 dienen. Ausgenommen davon sind Förderungen aufgrund von Corona-Kurzarbeit. Die Inanspruchnahme von staatlichen Garantien ist erlaubt.

  • Man kann in den darüber hinausgehenden Notfallsfonds wechseln. Die Leistung aus dem Härtefallfonds wird dort angerechnet. Eine kumulierte Inanspruchnahme ist nicht möglich.

  • Es darf gegen den Förderungswerber kein Insolvenzverfahren anhängig sein, bzw. muss seit der Aufhebung eines Insolvenzverfahrens ein Jahr vergangen sein. Auch darf kein Reorganisationsbedarf bestehen (Eigenmittelquote weniger als 8%, fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre)

 

Nicht förderungsfähige Förderungswerber

  • Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur
  • Non-Profit-Organisationen
  • Einrichtungen, die im Eigentum von Körperschaften öffentlichen Rechts stehen
  • Natürliche Personen, die zum Antragszeitpunkt eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung oder aus der gesetzlichen Pensionsversicherung beziehen.

 

Bitte beachten Sie, dass  die gemachten Angaben (zumindest stichprobenweise) überprüft werden und dass Sie Ihre Einkommensdaten künftig der WKO bekanntgeben müssen. Das ist unseres Erachtens datenschutzrechtlich überaus bedenklich, zudem die WKO über alle diese Daten, auch von Nichtmitgliedern verfügen wird.

Der Antrag muss grundsätzlich von Ihnen selbst gestellt werden. Wir sind Ihnen natürlich gerne behilflich, falls Sie Fragen haben oder Unterlagen benötigen.

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